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EDV Sachverständigendienste
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In der Welt der IT und EDV ist der immer schnellere Wandel ein ständiger Begleiter. Die Halbwertszeit des Wissens, also die Zeit in der das aktuelle Wissen bereits wieder veraltet ist, in diesen Bereichen erreicht immer neue Tiefststände. Ein Ende dieser Bewegung ist noch nicht abzusehen. Um so schwieriger wird es für den nicht-Fachman oder Laien den Überblick und vor allem den Durchblick zu behalten wenn die EDV-Fachleute und -Dienstleister mit ihren Fachausdrücken und Erklärungen dem unbedarften Anwender zuweilen ganz schön dumm da stehen lassen.
Damit Sie nicht dumm dastehen bieten wir Ihnen eine ganze Reihe von Dienstleistungen unserer Fachabteilung:
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Unser Sachverstand...
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...Ihr Vorteil
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Sie erhalten von uns kompetenten, fachlichen Rat bei Ihren Fragen rund um die EDV. Dabei sind wir als Sachverständige verpflichtet unabhängig, unparteiisch und objektiv für unsere Auftraggeber einen Sachverhalt fachlich zu bewerten und zu beurteilen, so dass unsere Gutachten jederzeit auch Dritten vorgelegt und von diesen akzeptiert werden.
Als geprüfte Sachverständige für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sind wir Mitglied in folgenden Verbänden und Vereinen:
DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH Berufsverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen e.V.
Bitte beachten Sie: Im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit ist es und nicht oder nur eingeschränkt möglich Sachverständigengutachten für Sie zu erstellen falls wir in anderen Bereichen für Sie tätig sind, da dies unsere Objektiviät und damit die Grundlage unserer Sachverständigenleistungen in Zweifel ziehen könnte.
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Honorarregelungen
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Privat- und Parteigutachten Die Abrechnung von EDV-Sachverständigengutachten erfolgt auf Stundenbasis und nach tatsächlichem Aufwand. Der Stundensatz für Sachverständigendienstleistungen berägt in diesem Fall 89€/Stunde zzgl. MwSt. Fahrtkosten für An- und Abfahrten bei Ortsterminen werden zusätzlich mit 0,50€/km zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, wobei Fahrtzeiten wie Arbeitszeiten verrechnet werden. Spesen und Auslagen, die für die Erstellung des Gutachtens nötig sind, gehen zu lasten des Auftraggebers. Üblicherweise wird hierbei eine Vorschuszahlung bei Beauftragung fällig.
Versicherungsgutachten Bei Versicherungsgutachten wird üblicherweise eine Pauschalverrechnung angewendet, abweichungen hiervon sind möglich. Im übrigen finden die selben Rahmenbedingungen wie vorhergehend für Privat- und Parteigutachten anwendung.
Gerichtsgutachten Die Entschädigung erfolgt nach dem JVEG ggf. mit zulässigen und begründeten Zuschlägen, je nach Aufgabenstellung. Die Regelung bzgl. An- und Abfahrt zu Ortsterminen entsprechen der Regelung für Privat- und Parteigutachten.
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